Dienstag, 25. Oktober 2011

Lohnsteuerkarte

Papp-Lohnsteuerkarte ade: Ab 2012 läuft alles elektronisch Um die vom Arbeitslohn einzubehaltenden Steuern richtig berechnen zu können, braucht der Arbeitgeber von jedem Arbeitnehmer einige Grunddaten: Die Lohnsteuerklasse, eine eventuelle Kirchenzugehörigkeit (bei konfessions- oder glaubensverschiedenen Ehen auch die des Ehepartners), sowie gegebenenfalls die Zahl der Kinderfreibeträge....

Diese so genannten „Lohnsteuerabzugsmerkmale“ waren bisher von den Gemeinden im rechten oberen Bereich der Papp-Lohnsteuerkarten bescheinigt worden. Im unteren Teil der Lohnsteuerkarten konnten zudem noch Freibeträge als weitere Lohnsteuerabzugsmerkmale eingetragen werden. Pauschbeträge für Behinderte oder Hinterbliebene wurden automatisch von den Gemeinden vorgetragen, alle anderen Lohnsteuerfreibeträge mussten beim Finanzamt beantragt werden.

Ab 2012 werden die Lohnsteuerkarten nun durch ein elektronisches Abrufverfahren abgelöst. Für jeden Arbeitnehmer werden sämtliche für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Die Arbeitgeber müssen künftig auf diese Datei zugreifen und über die Identifikationsnummer des jeweiligen Arbeitnehmers die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter selbst abrufen. Eigentlich sollte das Abrufverfahren schon ab 2011 eingeführt werden. Da war die Datenbank aber längst noch nicht fertig. Nur deshalb wurde die Papp-Lohnsteuerkarte für 2010 auch noch einmal für das Jahr 2011 verwendet. Man kann also gespannt sein, ob das ab 1. Januar 2012 wirklich so funktioniert, wie es sich der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung ausgedacht haben.

Allerdings hat das Bundesfinanzministerium kürzlich angekündigt, dass es bei der Einführung des neuen Verfahrens zum Jahreswechsel 2011/2012 bleibt. Bereits seit Anfang Oktober verschickt das zuständige Finanzamt eine Information über die elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale an jeden Arbeitnehmer (PDF, 35 KB). Diese können und sollen prüfen, ob die gespeicherten Daten zur Steuerklasse, zum Kirchensteuermerkmal, zur Zahl der Kinderfreibeträge, sowie ein eventueller Pauschbetrag für Behinderte oder Hinterbliebene nach den voraussichtlichen Verhältnissen zum Jahresbeginn 2010 (noch) zutreffend sind.

Soweit das nicht der Fall ist, soll man sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, damit die Daten aktualisiert werden können. Ein Sonderfall sind die bisherigen Lohnsteuerfreibeträge. Abgesehen von den Pauschbeträgen für Behinderte und Hinterbliebene werden die für 2011 eingetragenen Freibeträge nicht automatisch in die Datenbank übernommen. Im Ergebnis heißt das, dass Arbeitnehmer z.B. bei erhöhten Werbungskosten oder Sonderausgaben für das Jahr 2012 in jedem Fall einen neuen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

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