Mittwoch, 10. August 2011

Steuern sparen - mit uns!

Vielfach bestehen bei den Bürgern Ängste und Unsicherheiten in Fragen zur Einkommensteuer.  Hier können
wir weiterhelfen! Jeder Steuerzahler sollte grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, denn es ist die einzige Möglichkeit zu viel einbehaltene Steuer vom Staat zurück zu bekommen. Das Statistische Bundesamt  ermittelte im November 2010, dass fast 90 % der Arbeitnehmer mit einer Erstattung rechnen können.

Frau Döhring, Leiterin der Beratungsstelle Dienethal, empfiehlt allen Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe
verpflichtet sind, zu prüfen, ob eine Antragsveranlagung Sinn macht. Das gilt für alle, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder auch außergwöhnliche Belastungen geltend machen können. Hierzu zählen unter anderem Beiträge zu verschiedenen Versicherungen,  wie z.B. zur Krankenversicherung, Privathaftpflicht- und Unfallsversicherung,  Kosten für Hilfsmittel wie Sehhilfen und Zahnersatz, Kosten für Bewerbungs- und Fortbildungsmaßnahmen und mehr.

Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten und erstellen Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft*
Ihre Steuererklärung, errechnen den Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Riester- und Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der Befugnis für Lohnsteuerhilfevereine.

Alle Leistungen sind durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten, der sozial gestaffelt ist.

* Im Rahmen einer Mitgliedschaft werden wir ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Versorgungsbezügen tätig.