Mittwoch, 23. November 2011

Pressemitteilung NVL Nov 2011

Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert sich

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert sich auf unbestimmte Zeit. Obwohl das Projekt bereits um ein Jahr verschoben wurde, steht Arbeitgebern zum 1. Januar 2012 der Datenabruf nicht zur Verfügung. Die Lohnsteuerkarte 2010, die schon für 2011 weiter gelten musste, ist nunmehr auch im kommenden Jahr weiter anzuwenden. Da Arbeitnehmer aber bereits über ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert wurden, herrscht vielfach Verunsicherung.

Viele Arbeitnehmer haben Fehler in ihren zugesandten ELStAM-Daten festgestellt und beim Finanzamt korrigieren lassen. Nunmehr müssen sie feststellen, dass ihr Arbeitgeber diese Änderungen gar nicht erfährt. Sie müssen deshalb erneut tätig werden.

Haben Arbeitnehmer im kommenden Jahr denselben Arbeitgeber, wird dieser bis auf Weiteres die Lohnsteuer weiterhin nach den Daten der alten Steuerkarte vornehmen. Um Nachteile zu vermeiden, sollten alle Arbeitnehmer ihre Daten auf Richtigkeit prüfen. Enthielt die alte Lohnsteuerkarte 2010 Freibeträge, gelten diese entgegen bisherigen Informationen weiter. Bei Änderungen der Steuerklasse, der Kinder- und der übrigen Freibeträge sowie der Religionszugehörigkeit ist deshalb die Lohnsteuer fehlerhaft zu hoch oder zu niedrig. Spätere Korrekturen und in vielen Fällen auch eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung sind vorprogrammiert. Um dies zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer Korrekturen beim Finanzamt vornehmen lassen. Die Änderungen erfolgen jedoch nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte. Das Finanzamt trägt die Änderungen in die zentrale ELStAM – Datenbank ein. Wichtig ist, dass sich Arbeitnehmer danach einen Ausdruck der aktuellen Daten aushändigen lassen und diesen dem Arbeitgeber übergeben.

Wer 2012 eine neue Beschäftigung beginnt, muss ebenfalls tätig werden. Auch diese Arbeitnehmer sollten sich beim Finanzamt einen Ausdruck der aktuellen ELStAM aushändigen lassen und dem Lohnbüro übergeben. Zwar können die alten Lohnsteuerkarten ebenfalls genutzt werden. In diesem Fall ist jedoch genau zu prüfen, ob die Daten der Steuerkarte nach zwei Jahren noch zutreffen. Ein Ausdruck der beim Finanzamt gespeicherten ELStAM-Daten ist die bessere Alternative, weil diese spätestens nach Freigabe des Abrufverfahrens dem Arbeitgeber übermittelt werden. Deshalb kommt niemand umhin, auch diese Daten auf Richtigkeit zu prüfen und Fehler korrigieren zu lassen. Arbeitnehmer können die Unterlagen beim Finanzamt übrigens auch schriftlich anfordern.

Die Mehrarbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgrund der Verzögerung der ELStAM-Einführung ist nicht nur ärgerlich, sondern zeigt wieder einmal unzureichende Planung bei der Einführung neuer Verfahren. Der NVL fordert Politik und Finanzverwaltung auf, aus den Fehlern die nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Weitere Projekte wie die „vorausgefüllte Steuererklärung“ sollten erst nach ausreichendem Test unter Einbeziehen von Fachleuten und Praktikern eingeführt werden. Ein politisch motiviertes Forcieren wird nach Auffassung des NVL nicht zu der versprochenen „Steuervereinfachung“ führen, sondern zu einem weiteren Fiasko.

Dienstag, 22. November 2011

Zahlungshinweise vom FA entfallen


Bitte Beachten:
Das Finanzamt sendet ab 2012 keine Zahlungshinweise mehr, betreffend der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer. Zum 4. Quartal diesen Jahres wird der Hinweis das letzte Mal versendet. Danach wird das Verfahren aus Kostengründen eingestellt.

Wir empfehlen dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu erteilen, um die Beträge pünktlich einziehen zu können oder einen Da...uerauftrag einzurichten. So umgehen können unnötige Wege zur Bank und Säumniszuschläge vermieden werden.

Sie können wählen, für welche Steuerart Sie Ihre Einzugsermächtigung geben.
Ihre Einzugsermächtigung können Sie widerrufen.
Fehlerhaft eingezogene Beträge problemlos innerhalb 6 Wochen zurückfordern.

Wir sind gerne für Sie da! Ihr VLH Team